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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2003 - L 4 KR 253/01   

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https://dejure.org/2003,38254
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2003 - L 4 KR 253/01 (https://dejure.org/2003,38254)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.10.2003 - L 4 KR 253/01 (https://dejure.org/2003,38254)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - L 4 KR 253/01 (https://dejure.org/2003,38254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • SG Hannover - S 11 KR 493/99
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2003 - L 4 KR 253/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 25/02 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütungsanspruch - Fallpauschale

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2003 - L 4 KR 253/01
    Sofern sich in der Praxis erweisen sollte, dass es bei der wortgetreuen Auslegung zu Ungereimtheiten komme, sei es Aufgabe der Vertragspartner, dies durch Weiterentwicklung der Fallpauschalen und Sonderentgelt-Kataloge und der Abrechungsbestimmungen zu beheben (vgl. Urteil des BSG vom 26. März 2003, B 3 KR 25/02 R , Umdruck Seite 7).

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 26. März 2003 erläutert (B 3 KR 25/02 R, Umdruck Seiten 7/8), dass es bei der Wundheilung um einen über einen längeren Zeitraum verlaufenden Prozess gehe.

    In beiden Fällen waren die Versicherten in der Lage, sich selbständig zu ver-sorgen, und in beiden Fällen waren keine "künstlichen" Maßnahmen zur Unterstützung des Schließens der Körperwunden mehr erforderlich, was nach der Rechtsprechung des BSG eine Wundheilung belegt (vgl. Urteil vom 26. März 2003, B 3 KR 25/02 R ).

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2003 - L 4 KR 253/01
    Es hat aber bereits früher entschieden, dass das zugelassene Krankenhaus und dessen Ärzte nach den vertraglichen Vereinbarungen mit den Kassen mit Wirkung für die Krankenkassen über die Krankenhausaufnahme (nach Prüfung der Notwendigkeit der vom Vertragsarzt verordneten Krankenhausbehandlung) des Versicherten sowie die erforderlichen Behandlungsmaßnahmen entscheiden (BSG SozR 3-2500 § 112 Nr. 1, Seite 4).
  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 1/01 R

    Vergütung - Krankenhausleistung - Anwendung - Fallpauschalen- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2003 - L 4 KR 253/01
    Nach der Rechtsprechung des BSG sind Fallpauschalen- und Sonderentgeltkataloge streng nach ihrem Wortlaut anzuwenden (SozR 3-5565 § 14 Nr. 2, Seite 15).
  • BSG, 26.04.2001 - B 3 KR 16/00 R

    Krankenhausbehandlung - Einsatz einer Hüftgelenksprothese - Abrechnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2003 - L 4 KR 253/01
    Das SG hat zu Recht entschieden, dass die Beklagte die von der Klägerin im Zusammenhang mit der Krankenhausbehandlung der Versicherten D. und G. abgerechneten tagesgleichen Pflegesätze für die Zeiträume vom 13. bis 17. Juli 1998 und 30. Juli bis 2. August 1998 zu zahlen hat und als Rechtsgrundlage hierfür den zwischen der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft und den Lan-desverbänden der niedersächsischen gesetzlichen Krankenkassen geschlossenen Sicherstellungsvertrag gemäß § 112 Abs. 2 Ziffern 1, 2,4 und 5 Sozialgesetzbuch -Fünftes Buch- ( SGB V ) in Verbindung mit den Bestimmungen der BPflV und den Ermächtigungsnormen im KHG genannt (vgl. im einzelnen auch BSG SozR 3-5565 § 14 Nr. 1, Seiten 3/4).
  • BSG, 24.09.2003 - B 8 KN 3/02 KR R

    Krankenhaus - Krankenversicherung - Abrechenbarkeit der Fallpauschale 9. 012

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2003 - L 4 KR 253/01
    Damit folgt der Senat der Rechtspre-chung des Thüringer Landessozialgerichts (vgl. Urteil vom 24. Juni 2002 , L 6 KN 515/00 KR , veröffentlicht in JURIS, dort Seite 3), die inzwischen durch das Bundessozialgericht bestätigt wurde ( Urteil vom 24. September 2003, B 8 KN 3/02 KR R ).
  • LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 515/00

    Vergütungsanspruch eines Krankenhauses auf Grund stationärer Behandlung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2003 - L 4 KR 253/01
    Damit folgt der Senat der Rechtspre-chung des Thüringer Landessozialgerichts (vgl. Urteil vom 24. Juni 2002 , L 6 KN 515/00 KR , veröffentlicht in JURIS, dort Seite 3), die inzwischen durch das Bundessozialgericht bestätigt wurde ( Urteil vom 24. September 2003, B 8 KN 3/02 KR R ).
  • LSG Niedersachsen, 18.11.1998 - L 4 KR 159/97
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2003 - L 4 KR 253/01
    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass die Bestimmungen des niedersächsischen Sicherstellungsvertrages auch dann verbindlich sind, wenn - wie hier - Krankenhaus und Krankenkasse verschiedenen Landesverträgen unterliegen (Urteil vom 18. November 1998, L 4 KR 159/97, Umdruck Seiten 6/7).
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